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Verbesserte Mütterrente & Co. – Neuerungen im gesetzlichen System

Am 13. Juni hat das Rentenpaket („RV-Leistungsverbesserungsgesetz“) den Bundesrat passiert. Damit verbessert der Gesetzgeber nach jahrelangen Kürzungen bereits zum 1. Juli 2014 einige Leistungen. Mindestens 160 Milliarden Euro kostet dies bis zum Jahr 2030, finanziert überwiegend aus Rücklagen der gesetzlichen Rentenversicherung und dem Verzicht auf Beitragssenkungen.

Die Leistungsverbesserungen im Überblick

  • Mütter bekommen für jedes vor 1992 geborene Kind im Westen eine um 28,61 Euro pro Monat erhöhte Rente, im Osten sind es 26,39 Euro pro Monat. Fast 10 Millionen Rentnerinnen profitieren davon. Eine Beantragung ist nicht erforderlich. Sie erfolgt automatisch, aufgrund des Volumens aber teilweise zeitversetzt und dann rückwirkend zum 1. Juli.
  • Langjährig Versicherte, die mindestens 45 Beitragsjahre zur Rentenversicherung aufweisen, können mit 63 Jahren abschlagfrei in Rente gehen. Dabei werden auch Zeiten mit Bezug von Arbeitslosengeld I angerechnet, sofern diese nicht in den letzten beiden Jahren vor Rentenbeginn liegen. Ausnahme: Insolvenz oder Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers.
  • Erwerbsminderungsrenten für krankheitsbedingte Frührentner werden leicht angehoben. Dieses geschieht durch Verlängerung der Zurechnungszeiten um 2 Jahre. Erwerbsgeminderte werden somit so gestellt, als ob sie mit dem bisherigen Durchschnittseinkommen bis 62 gearbeitet hätten. Bisher galt das 60. Lebensjahr.
  • Das Budget für Reha-Maßnahmen wird künftig jährlich neu berechnet, die Berechnungsbasis erweitert. Das führt zu einem größeren Topf für diese Leistungen.